Psychotherapeutische Sprechstunde

Die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ dient zur ersten diagnostischen Abklärung und Prüfung des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfs im Rahmen von ein bis drei meist 50-minütigen Einzelsitzungen.

Neben Informationen zu diagnostischen Erkenntnissen erhalten Sie dabei auch allgemeine Informationen zum Ablauf von Psychotherapieverfahren und eine kurze schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Gespräche sowie meiner Empfehlungen. Falls Sie dies wünschen, kann eine Kopie des Sprechstundenergebnisses an den Hausarzt übermittelt werden. Dies erfolgt jedoch ausschließlich mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis und Sie können eine Informationsweitergabe auch ohne negative Folgen für sich ablehnen.

Im Rahmen der Sprechstunde wird auch geprüft, ob eine weiterführende Behandlung bei mir erfolgen kann und von Ihnen gewünscht ist.
Da es durch die Verpflichtung zu wöchentlichen Sprechstundenterminen phasenweise dazu kommen kann, dass die Zahl der Erstkontakte meine Behandlungskapazitäten übersteigt, muss die Weiterbehandlung in einigen Fällen vermutlich durch eine/n Kollegin/en erfolgen.

Das Durchlaufen der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung (Ausnahmen: Wenn Sie im Jahr zuvor aufgrund einer psychischen Erkrankung eine stationäre Krankenhausbehandlung oder einer rehabilitative Behandlung erhalten haben, entfällt die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Sprechstunde).