Ablauf

Erstgespräch
Zunächst vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch, das zum gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten diagnostischen Einschätzung Ihrer Problematik dient.
Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch ab dem 1.4.2017 in der Regel im Rahmen der sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ stattfindet

Probatorische Sitzungen
Im Anschluss an das Erstgespräch vereinbaren wir ggf. Termine für sogenannte probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, eine verfeinerte Diagnostik durchzuführen, alle notwendigen Informationen für die psychotherapeutische Behandlungsplanung zusammenzutragen und die konkreten Veränderungsziele gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. In dieser Phase können wir außerdem überprüfen, ob wir uns eine intensive Zusammenarbeit vorstellen können.
Sollten Sie sich zu einer Behandlung in meiner Praxis entscheiden, stellen wir bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem zuständigen Kostenträger einen Antrag auf Psychotherapie. Sobald die Bewilligung des Kostenträgers vorliegt, können wir mit der Umsetzung des Behandlungsplans beginnen.

 

Therapie

Entstehungsmodell
Ausgehend von den bisher gesammelten Informationen erarbeiten wir gemeinsam, welche Vorbedingungen und aktuellen Einflussfaktoren zur Entwicklung und Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden beigetragen haben. Anhand dieses „Erklärungsmodells“ leiten wir – für Sie transparent – das weitere Vorgehen in der Therapie ab.

Veränderungsphase
Mit Hilfe verschiedener therapeutischer Strategien werden die belastenden Verhaltensmuster, Gefühle, Gedanken oder körperlichen Beschwerden analysiert und schrittweise verändert. Sie erproben alternative Reaktionsmöglichkeiten, bauen neue Kompetenzen auf und greifen auf frühere Stärken zurück, so dass Sie Ihre Beschwerden immer besser eigenständig bewältigen können.

Stabilisierungs- und Abschlussphase
Am Ende der Therapie werden erlernte Strategien nochmals gefestigt und Maßnahmen zur Prävention von Rückfällen erarbeitet.

In der Anfangsphase erfolgen die Sitzungen in der Regel einmal pro Woche. In der Stabilisierungsphase können die Abstände vergrößert werden. Die Dauer der Behandlung ist von der Art und Ausprägung Ihrer Beschwerden abhängig. Eine Kurzzeittherapie umfasst zunächst 12 Sitzungen und kann im zweiten Bewilligungsschritt auf insgesamt 24 Sitzungen ausgedehnt werden. Eine Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen, sie kann bei entsprechender Indikation bis zu 80 Sitzungen verlängert werden.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.